Es darf zu keiner Gefährdung von Menschen durch Amateurfunkanlagen kommen
Jeder Funkamateur muss sich mit dem Personenschutz in elektromagnetischen Feldern auskennen
Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle ist für die Sicherstellung der "elektromagnetischen Verträglichkeit in der Umwelt" (EMVU) verantwortlich.
Grenzwerte finden sich in der "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (26. BIm-SchV) und in der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV)
In der Verordnung über das "Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) ist das Anzeigeverfahren beschrieben
Funkamateur stellt vor Inbetriebnahme eigenständig sicher und dokumentiert, dass keine Gefährdung für Personen besteht
Effektive Strahlungsleistung (ERP)
Groundplane-Antenne strahlt in alle Himmelsrichtungen nahezu gleichmäßig ab, aber nicht nach oben oder unten
Yagi-Uda-Antenne bündelt die Funkstrahlen nach vorn und reduziert in alle anderen Richtungen
Bei der Berechnung der Grenzwerte für den Schutzabstand wird die *Hauptstrahlrichtung* verwendet
Wie viel besser eine Antenne in Hauptstrahlrichtung im Vergleich zu einem Halbwellendipol abstrahlt
Gewinnfaktor $\num{2}$: Antenne strahlt in Hauptstrahlrichtung doppelt so stark wie ein Halbwellendipol in seine Hauptstrahlrichtung
Sendeleistung zur Antenne multipliziert mit Gewinnfaktor
Beispiel: $5 W$ auf eine Antenne mit Gewinnfaktor $\num{2}$ ergibt die effektive Strahlungsleistung von $10 W$
Äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP)
Ausführliche Beschreibung: Die Abbildung zeigt perspektivisch einen isotropen Strahler mit kugelförmiger Abstrahlung. Der Strahler ist in der Mitte als kleiner, roter Punkt eingezeichnet. Von ihm gehen drei schwarze Pfeile aus: ein Pfeil nach oben, ein Pfeil nach rechts und ein Pfeil nach vorn zum Betrachter. Um die Mitte liegt eine hellgraue, kugelförmige Fläche, die durch eine perspektivische Ellipse dargestellt ist. Links neben der Mitte steht in roter Schrift „Isotroper Strahler“. Vom Mittelpunkt aus verlaufen zwischen dem Pfeil nach rechts und dem Pfeil nach vorn zwei dünne graue Linien zum Rand der Kugeloberfläche. Von den Schnittpunkten mit dem Rand gehen zwei Kreisbögen nach oben entlang der Kugeloberfläche und treffen sich am Pfeil nach oben. Zwischen den beiden Linien gibt es auf halber Höhe eine blau eingefärbte, viereckige Fläche, deren Eckpunkte durch blaue Linien mit dem Mittelpunkt verbunden sind.">
Abbildung NE-20.3.1: Isotroper Strahler in der Mitte einer Kugel, der an allen Stellen der Kugeloberfläche die gleiche Strahlungsleistung erzeugt
* Theoretische Antenne
* Unendlich klein
* Funkwellen werden gleichmäßig in alle Richtungen abgestrahlt
* Es existiert keine Hauptstrahlrichtung
Bei Berechnung der Strahlungsleistung in Bezug zum isotropen Strahler wird von "äquivalenter isotroper Strahlungsleistung" gesprochen
Hat eine Antennen einen Gewinnfaktor von $\num{3}$ bezogen auf den isotropen Strahler, dann strahlt diese Antenne in Hauptstrahlrichtung dreimal so stark wie ein isotroper Strahler in jede beliebige Richtung
Bei $5 W$ Sendeleistung auf Antenne mit Gewinnfaktor $\num{3}$ gegenüber dem isotropen Strahler ergibt das die Strahlungsleistung $15 W$ EIRP
Halbwellendipol hat den Gewinnfaktor $\num{1,64}$ gegenüber isotropen Strahler
Antenne mit Gewinnfaktor $\num{2}$ gegenüber Halbwellendipol hat einen Gewinnfaktor von $2 \cdot 1,64 = 3,28$ gegenüber isotropen Strahler
Äquivalente isotrope Strahlungsleistung (EIRP) II
Verluste $a$ durch Kabel, Stecker oder andere Bauteile abziehen
Erst dann mit dem Gewinnfaktor multiplizieren
Es folgen diverse allgemeine Formeln für ERP und EIRP
Ein Funkgerät mit $5 W$ Sendeleistung und einem Gewinnfaktor von $\num{1,8}$ bezogen auf den isotropen Kugelstrahler darf damit betrieben werden: $5 W \cdot 1,8 = 9 W$ EIRP
Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen
vor der Aufnahme des Betriebs der ortsfesten Amateurfunkanlage
bei zuständiger Außenstelle der BNetzA
Nachvollziehbare zeichnerische Darstellung mit
Standortbezogener Sicherheitsabstand
Vom Betreiber kontrollierbarer Bereich
An der Funkstation liegend und auf Verlangen der BNetzA vorzulegen:
Einhaltung der Anforderungen
ggf. Antennendiagramme
Lageplan
Bauzeichnung oder Skizze mit Bemaßung
Konfiguration der Funkanlage
Fortlaufend prüfen, ob die Anlage gleich zu der in der Anzeige ist
Bei wesentlichen Änderungen erneute Anzeige durchführen
* Berechnung des Personen-Sicherheitsabstands
* Während des Sendebetriebs dürfen keine unbefugten Personen in diesem Bereich sein
* Ist erfüllt, wenn dieses im kontrollierbaren Bereich stattfindet, z.B. eigenes Grundstück
Es können mehrere Funkamateure gleichzeitig an einer Anlage auf verschiedenen Frequenzen senden
In der Regel über verschiedene Antennen
Alle Antennen zusammen müssen für den Personenschutzabstand berücksichtigt werden
Standortbescheinigung
Eine Standortbescheinigung kann auf Antrag kostenpflichtig durch die BNetzA ausgestellt werden
Funkamateur muss alle notwendigen Unterlagen und Informationen für die Berechnung bereitstellen
* Lageplan
* Bauzeichnung mit Montageort der Antennen
* Informationen zum Abstrahlverhalten von allen Antennen
Verpflichtend ist eine Standortbescheinigung, wenn sich am Standort der vorgesehenen ortsfesten Amateurfunkstelle bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, die selbst eine Standortbescheinigung benötigen.
Personenschutzabstand II
Müssen ab einer EIRP von $10 W$ nachgewiesen werden
Trotz kleiner Leistung kann es einen hohen Antennengewinn geben
Dann besteht eine Pflicht zur Nachweisführung
Bewertungsverfahren nach BEMFV (Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder)
Fernfeldberechnung ist für das Fernfeld möglich
Fernfeld bildet sich bei Dipolen in einem Abstand von etwa bei 4λ aus
Bei Berechnung mit der Fernfeldnäherung gilt der Sicherheitsabstand von jedem Punkt der Antenne
Grenzwerte
Die Strahlung wird dabei in Wärme umgewandelt
Thermoregulation des Körpers schafft begrenzt einen Ausgleich
Eindringtiefe der Strahlung:
$MHz$ ca. $10-30 cm$
$GHz$ wenige $cm$
$>10 GHz$ ca. $<1 mm$
* Resonanz bei $\textrm{Körpergröße} \approx \frac{\lambda}{2}$
* Hohe Aufnahme von Strahlungsenergie bei Resonanz
* Deshalb sind die *Feldstärkegrenzwerte* für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern *von der Frequenz abhängig*
In der "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" wird ein zeitlicher Bezug zur Einhaltung der Feldstärke-Grenzwerte hinzugefügt
Es muss nach drei Fällen für Grenzwerte unterschieden werden
Maximaler momentaner Spitzenwert
Elektrische Feldstärke in $kV/m$
Grenzwerte sind bis $10 MHz$ frequenzabhängig
z.B. $0,083 kV/m$ bei $3,5 MHz$
Da nicht ständig gesendet wird, Verwendung des quadratischen Mittels der Feldstärke ($V/m$) über 6 Minuten
Grenzwerte sind frequenzabhängig
z.B. $28 V/m$ bei $14 MHz$
Berechnung erfolgt mit Näherungsformel (im nächsten Abschnitt)
Schnelles Ein- und Ausschalten
Als Faktor für den momentanen Spitzenwert oder das 6-Minuten-Intervall
Grenzwerte sind frequenzabhängig
z.B. 32-fache des 6-Minuten-Intervalls bei $14 MHz$
Aktive Körperhilfen (z.B. Herzschrittmacher) dürfen nicht in elektrische Felder gebracht werden, deren Stärke die Grenzwerte der aktiven Körperhilfe überschreiten
Der Grenzwert ist hier immer der maximale Momentanwert
Näherungsformel I
* Berechnung der elektrischen Feldstärke
* Im Abstand zu einem Strahler
* Bei gegebener Leistung und Gewinn
* Gilt nur im Freiraum ($d > \frac{\lambda}{2\pi}$)