E · Kapitel 15 · Einheit 3

Grenzwerte


Das Bundesamt für Strahlenschutz informiert auf seiner Seite über die biologische Wirkungen von hochfrequenten Felder auf menschliche Körper.

  • Hochfrequente elektromagnetische Felder werden vom Körper aufgenommen.
  • Die Stärke der Energieabsorption hängt von der Stärke und der Frequenz der elektromagnetischen Felder ab.
  • Eindeutig nachgewiesen sind Kraftwirkungen und eine Wärmewirkung der hochfrequenten Felder.
  • Die Wärmewirkung ist ausschlaggebend für mögliche gesundheitliche Wirkungen beim Menschen.

Wichtig für die Beantwortung der Frage ist hier Punkt 2, die Energieabsorption des menschlichen Körpers ist frequenzabhängig.

Prüfungsfrage EK101

Die Feldstärkegrenzwerte für den Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind von der Frequenz abhängig, weil ...

In der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) werden im Anhang 1 (Tabellen 1a und 1b) sowie im Anhang 3 die Grenzwerte beschrieben. Dabei wird zwischen drei Fällen unterschieden:

  • Momentaner Spitzenwert (in $kV/m$ über $Hz$, vgl. Abbildung E-15.3.1)
  • 6-Minuten-Intervalle (in $V/m$ über $MHz$, vgl. Abbildung E-15.3.2)
  • Gepulste Felder (Wird aus den ersten beiden und frequenzabhängigen Faktoren berechnet, vgl. Abbildung E-15.3.3)
Prüfungsfrage EK102

Mit welchem zeitlichen Bezug ist die Feldstärke für die Einhaltung der Grenzwerte der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV) zu betrachten?

Eine Ausnahme sind hierbei aktive Körperhilfen (z. B. Herzschrittmacher, Insulinpumpen, Cochlea-Implantate), da hier in bestimmten Fällen die maximalen Momentanwerte angenommen werden müssen.

Prüfungsfrage EK103

Zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern sind in bestimmten Fällen auch Grenzwerte für aktive Körperhilfen einzuhalten. Mit welchem zeitlichen Bezug ist die Feldstärke hierbei zu betrachten?