NE · Kapitel 4 · Einheit 7

Besondere Anlässe

Für besondere Anlässe, die von allgemeiner Bedeutung sind, wie z. B. historische Ereignisse, Stadtfeste und Sportereignisse, können Funkamateure in Deutschland, Klubstationsrufzeichen mit vier- bis siebenstelligem Suffix beantragen. So kann die ganze Amateurfunkwelt an einem Ereignis teilhaben.

Diese speziellen Klubstationsrufzeichen werden von der BNetzA für maximal ein Jahr zugeteilt. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Das Suffix kann, im Gegensatz zu den bisher erwähnten Rufzeichen, aus Ziffern und Buchstaben bestehen. Das letzte Zeichen muss immer ein Buchstabe sein. So sind zum Beispiel auch Kombinationen wie DP44N44T möglich.

Funkamateure haben national und international die Möglichkeit, Sonderstationen zu betreiben. Im Ausland können diese Vorgaben jedoch abweichen, so sind beispielsweise in anderen Ländern auch noch längere Rufzeichen möglich.

Aus der Tabelle NE-4.7.2 kann man erkennen, dass es eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, Funkaktivitäten durchzuführen. Die Aktivierung einer Sonderstation kann sowohl den Aktivierenden als auch den Sammlern sehr viel Freude bereiten. Der Aktivierende ist der Bediener einer Sonderstation. Der Sammler versucht, möglichst viele solche Sonderstationen zu erreichen.

Prüfungsfrage VD204

Warum ist "DL250BTHVN" ein zulässiges deutsches Amateurfunkrufzeichen?