NEA · Kapitel 4 · Einheit 2

Persönliche Rufzeichen

Personengebundene Rufzeichen sind die am häufigsten vergebenen Rufzeichen. In Deutschland gibt es drei unterschiedliche Zulassungsklassen, mit jeweils eigenen Bereichen im Rufzeichenplan. Die einzelnen Klassen lauten, aufbauend aufeinander, Klasse N (Entry Level License), Klasse E (Novice) und Klasse A (Advanced). Aus der Tabelle NEA-4.2.1 kann man entnehmen, welche Präfixe und Ziffern den Amateurfunkklassen zugeordnet sind. In der Tabelle NEA-4.2.2 finden sich einige Beispiele für personengebundene Rufzeichen der 3 Klassen. Die meisten Funkamateure in Deutschland besitzen die Amateurfunkzulassung der Klasse A, deshalb ist dieser Block am größten.

Der Rufzeichenplan der BNetzA hilft dabei die folgenden Prüfungsfragen zu beantworten.
Prüfungsfrage BD105

Zu welcher Rufzeichenart gehören Rufzeichen, die mit DN9 beginnen?

Prüfungsfrage BD106

Zu welcher Rufzeichenart gehören Rufzeichen, die mit DO1 bis DO9 beginnen und ein zwei- oder dreistelliges Suffix haben? Personengebundene Rufzeichen der ...

Prüfungsfrage BD104

Zu welcher Rufzeichenart gehören Rufzeichen, die mit DL1 bis DL9 beginnen und ein zwei- oder dreistelliges Suffix haben? Personengebundene Rufzeichen der ...

Nach bestandener Prüfung kann man den Antrag auf die "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst" bei der BNetzA einreichen. Nach abgeschlossener Bearbeitung bekommt man die Zulassungsurkunde mit dem persönlichen Rufzeichen zugestellt. Erst mit dieser Zulassung darf der Funkbetrieb aufgenommen werden. Die Zulassung gilt nur persönlich für den Funkamateur, der in der Urkunde eingetragen ist. Sie ist nicht übertragbar.

Prüfungsfrage VC107

Darf ein Funkamateur seine Amateurfunkzulassung vorübergehend einer anderen Person übertragen? Die Amateurfunkzulassung ist ...


Im Antragsformular der BNetzA besteht die Möglichkeit, ein Wunschrufzeichen anzugeben. Man sollte zuvor in der Rufzeichenliste der BNetzA oder in der Webabfrage der BNetzA nachsehen, ob das Rufzeichen noch nicht vergeben ist! Auch wenn der Wunsch in der Regel erfüllt wird, gibt es keinen Anspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Rufzeichens. Es kann sinnvoll sein, mehr als einen Wunsch anzugeben, da ein Rufzeichen zwischenzeitlich zugeteilt worden sein könnte oder aus anderen Gründen nicht vergeben werden kann.

Prüfungsfrage VD208

Hat ein Funkamateur Anspruch auf Zuteilung eines bestimmten Rufzeichens?

Die BNetzA ändert Rufzeichen in der Regel nicht von sich aus. Ändern sich jedoch Regularien oder Zulassungsklassen, kann es notwendig werden, dass Rufzeichen von der BNetzA eingezogen oder geändert werden. Jedoch kann jeder Funkamateur von sich aus einen neuen Antrag auf Zulassung zum Amateurfunkdienst stellen. Auf diesem Weg kann man das eigene Rufzeichen wechseln.

Prüfungsfrage VC117

Kann ein zugeteiltes Rufzeichen durch die Bundesnetzagentur geändert werden?